AGB

Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung unserer Monteurwohnung zur Beherbergung.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Monteurwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist verboten.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

Überlassungsvertrag

(1) Der Überlassungsvertrag kommt zustande, wenn Familie Weber die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt oder eine Rechnung sendet und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).

(2) Vertragspartner sind Familie Weber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Familie Weber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern Familie Weber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung bzw. Rechnung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung als vertraglich vereinbart.

Leistungen, Zahlung, Aufrechnung

(1) Familie Weber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Monteurwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Wohnung. Eine Gewähr übernimmt Familie Weber nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Monteurwohnung vereinbarten Preise der Familie Weber zu zahlen.

(3) Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Immobilie belegen. Die Immobilie steht maximal für die vereinbarte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüberhinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Familie Weber. Der Preis für die Überlassung der Monteurwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung allgemein berechneten Preis.

(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Monteurwohnung vereinbarten Preises ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn Familie Weber hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.

(6) Familie Weber behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise die komplette Zahlung auf den für die Überlassung der Monteurwohnung vereinbarten Preis zu verlangen.

 (7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Familie Weber aufrechnen.

Pflichten des Gastes

Der Gast verpflichtet sich, die überlassenen Sachen (Immobilie, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Aufenthaltes Schäden an der Immobilie und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich bei Familie Weber anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei Familie Weber gemeldet werden, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden. Die daraus resultierenden Ersatzbeschaffungen bzw. Reparaturen erfolgen durch Familie Weber.

Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Immobilie bei der Familie Weber eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Sollte die Wohnung übermäßig verschmutzt sein, der Müll nicht richtig entsorgt oder das Geschirr nicht gereinigt sein, behält sich Familie Weber vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 € (netto) pro Zimmer, in Rechnung zu stellen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Familie Weber einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Objektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Familie Weber ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung der Familie Weber für die Benutzung der bereitgestellten Einrichtungsgegenstände, insbesondere der elektronischen Haushaltsgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Familie Weber haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang. Für Wertsachen oder liegengelassene Gegenstände übernimmt Familie Weber keine Haftung.

Internetnutzung

In der Monteurwohnung, die mit einer Internetanbindung ausgestattet ist, stellen wir diese kostenfrei zur Verfügung. Dies ist kein Bestandteil der Buchung und kann somit nicht beanstandet werden, falls es zu Störungen, oder ähnlichem kommen sollte.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter der Monteurwohnung von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter der Monteurwohnung unverzüglich auf diesen Umstand hin.

Hausordnung

(1.) Der Gast hat die ihm überlassene Monteurwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

(2.) Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Insbesondere auf eine moderate Lautstärke ist zu achten.

(3.) Für die Dauer der Überlassung der Monteurwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Wohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

(4.) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Monteurwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Familie Weber erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann Familie Weber einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der Familie Weber untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Höhe von 100,00 € (netto) pro Zimmer in Rechnung stellen.

(5.) In der Monteurwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot, auf der Terrasse und vor dem Haus ist es erlaubt zu rauchen. Bei Zuwiderhandlungen wird von Familie Weber eine Rinigungspauschale in Höhe von 150,00 € (netto) pro Zimmer in Rechnung gestellt.

(6.) Bringt der Gast bei Anreise oder während des Aufenthalts Abfall in haushaltsunüblicher Menge oder Abfall, welcher nicht in der Wohnung entstanden ist, zur Entsorgung oder hinterlässt der Gast bei Auszug Essensreste, Leergut, Kartonagen, Müll, Abfall o. ä. in der Wohnung oder deponiert diese in oder an der Wohnung, so werden ihm die Kosten für die Entsorgung gesondert mit 200,00 € (netto) pauschal in Rechnung gestellt.

(7.) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Immobilie nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt Familie Weber von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. Auch das Verschieben von Möbel ist untersagt.

(8.) Familie Weber hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Immobilie, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(9.) Bei Abreise ist die Wohnung besenrein zu verlassen. Lebensmittel und alle persönlichen Gegenstände müssen mitgenommen werden. Die Fenster müssen geschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Familie Weber vor, eine Reinigungspauschale / Energiekostenpauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung zu stellen.

(10.) Die komplette Hausordnung liegt in jedem Schlafzimmer und an der Informationstafel am Eingang aus.

An- und Abreise

Die Immobilie steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr und mit genauer Zeitabgabe vorab erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit Familie Weber vereinbart. Die Gäste sind verpflichtet, Familie Weber bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Familie Weber kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von bis zu 150,00 € verlangen. Familie Weber erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Immobilie und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Monteurwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Monteurwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

Am Abreisetag hat der Gast die Immobilie bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Immobilie hat Familie Weber gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Darüber hinaus hat Familie Weber Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an Familie Weber oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit Familie Weber zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Monteurwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast Familie Weber Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

Stornierung:

Der Mieter kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Hier sind für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgende Stornierungsgebühren an den Vermieter zu zahlen:

Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt sind 50% des Gesamtbetrages des verbindlichen Buchungszeitraums fällig.

Bei Stornierung 14 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt sind 90% des Gesamtbetrages des verbindlichen Buchungszeitraums fällig.

Bei Nichtantritt, Storno am Anreisetag, früherer Abreise oder geringerer Personenzahl sind 100 % des Gesamtbetrages des verbindlichen Buchungszeitraums fällig.

Als Rücktrittsdatum gilt der Eingangstag Ihrer schriftlichen Mitteilung bei Familie Weber. Eine eventuell gezahlte Anzahlung wird mit den Stornierungsgebühren verrechnet. Schriftliche Mitteilungen gehen ausschließlich an: ferienwohnung.weber@gmx.net

Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Familie Weber einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

​Familie Weber kann ebenfalls begründet vom Überlassungsvertrag zurücktreten.

(1) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Familie Weber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Familie Weber berechtigt, vom Überlassungsvertrag mit dem Gast zurückzutreten.

(2) Höhere Gewalt oder andere von Familie Weber nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

(3) Familie Weber ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten, z. B. falls

ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden.

Familie Weber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Familie Weber in der Öffentlichkeit gefährden kann.

ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

Der vom Gast zu entrichtende Schadensersatz entspricht 100% des Gesamtbetrages des verbindlichen Buchungszeitraums. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Familie Weber einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt von Familie Weber entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mörlenbach / Deutschland.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gültigkeit der AGB: Ab 01.01.2023.